Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht gilt nicht nur für Unternehmer und Selbständige sondern ebenfalls für Privatleute mit dem Ziel der Erlangung einer Restschuldbefreiung. 

 

Während für Unternehmen, insbesondere in der Form der AG oder GmbH in allen Varianten, oftmals eine Insolvenzantragspflicht besteht, deren Verletzung zu strafrechtlichen aber auch schadenersatzrechtlichen Konsequenzen führen kann, sieht das Insolvenzrecht für Privatleute, die keine selbständige Tätigkeit ausüben, zunächst einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch vor.

 

Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Insolvenzverfahrens tauchen auf bei

 

 

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