Insolvenzrecht Unternehmer/Selbstständige
- Betriebswirtschaftliche Analyse der Insolvenzgründe unter Hinzuziehung von Steuerberatern und Unternehmensberatern
- Klärung der Insolvenzantragspflicht
- Überprüfung möglicher Haftungsrisiken wie u.a.
- Geschäftsführerhaftung
- Strafrechtlicher Verfolgung
- Haftung von Ehepartnern
- Aufstellung von Sanierungskonzepten
4. Außergerichtliche Schuldenbereinigung
- Übertragende Sanierungen
- Insolvenzplanverfahren
5. Begleitung von Sanierungen
6. Schutz des Eigenheims
7. Einleitung von Insolvenzverfahren
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Insolvenzantragspflicht
Für Unternehmer/ Selbständige stellt sich zunächst die Frage einer Insolvenzantragspflicht.
Besteht eine rechtliche Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen, bedeutet dies in der Regel, dass binnen drei Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Die 3- Wochen- Frist ist eine Höchstfrist, die nur dann ausgeschöpft werden darf, wenn - nachweisbare - Sanierungsmöglichkeiten bestehen, die sich innerhalb von drei Wochen realisieren lassen.
Sanierungskonzepte/geplante Firmenfortführung
Zur Rettung eines Unternehmens können verschiedene Wege führen. Neben einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung bei nicht vorhandener Insolvenzantragspflicht, einer Übertragung der Firma im Rahmen des rechtlich Zulässigen bis hin zu einem Insolvenzplan innerhalb eines Insolvenzverfahrens bieten sich Möglichkeiten, ein grundsätzlich gewinnbringendes Unternehmen fortzuführen.
Je früher eine Sanierung eingeleitet wird, desto eher lassen sich vorhandene Krisenursachen beseitigen. Aus diesem Grunde arbeiten wir eng mit Steuerberatern und Unternehmensberatern zusammen. Wir bieten Ihnen nicht nur eine persönliche Beratung hinsichtlich drohender persönlicher Risiken bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens sondern erarbeiten in Abstimmung mit Ihnen Strategien zur Sanierung des Unternehmens oder einer kalkulierbaren Zukunft für die Betroffenen.
Dabei stehen wir Ihnen grundsätzlich in jeder Phase beratend zur Verfügung, insbesondere in den Bereichen der Analyse der Krisenursachen, der Erstellung eines Sanierungskonzeptes und der Sanierungsbegleitung, der Erstellung und Verhandlung eines Sozialplans und Interessenausgleichs sowie der Überprüfung von Banken- und Lieferantensicherheiten.
Haftungsrisiken
Stellt sich keine Sanierungschance dar, ist die Einleitung eines Insolvenzverfahrens oftmals mit Haftungsrisiken für die Unternehmensinhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer und Familienangehörige verbunden. Die Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung ist neben Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters nur ein Randbereich. Hinzukommen immer häufiger strafrechtliche Verfolgungen wegen nicht abgeführter Sozialabgaben, Insolvenzverschleppung oder Eingehungsbetrug.
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